MAAFINConsulting & Trading

Markteintritt & Business-Setup

In der EU Fuß fassen.Ohne Umwege über Beraterstapel.

Von der Rechtsform über Genehmigungen bis zum ersten Kunden: Wir begleiten den Aufbau Ihres Geschäftsmodells in der Europäischen Union – mit einem Ansprechpartner statt fünf Dienstleistern.

Säulenhalle eines Parlamentsgebäudes

Ausgangslage

Der Markteintritt ist kein Formularvorgang.

Wer als ausländisches Unternehmen in der EU tätig werden will, trifft selten auf eine einzelne Hürde. Rechtsform, Handelsregister, Steuernummer, Umsatzsteuer-Identifikation, Genehmigungen und branchenspezifische Pflichten greifen ineinander – und werden in der Regel von unterschiedlichen Stellen bearbeitet.

Wir koordinieren diese Schritte, arbeiten mit Steuerberatern, Notaren und Fachanwälten zusammen und sorgen dafür, dass die Reihenfolge stimmt. Das Ergebnis ist eine Gesellschaft, die nicht nur eingetragen, sondern arbeitsfähig ist.

Leistungen

Vom Rechtsrahmen bis zum ersten Auftrag.

  • 01

    Rechtsform und Gründung

    Auswahl zwischen GmbH, UG, Zweigniederlassung und anderen Strukturen anhand von Haftung, Kapitalbedarf, Publizität und steuerlicher Behandlung.

  • 02

    Genehmigungen und Regulatorik

    Einordnung unter EUDR, Zollrecht, Sanktionsrecht und produktspezifische Vorschriften – mit dem Ziel, meldepflichtige Tatbestände vor dem ersten Geschäft zu kennen.

  • 03

    Steuer- und Abgabenfragen

    Abstimmung mit Steuerberatern zu Umsatzsteuer, Reverse-Charge-Verfahren, Betriebsstätten und Meldepflichten, damit keine Frist ungesehen bleibt.

  • 04

    Standortwahl

    Bewertung von Standorten nach Marktzugang, Logistikkosten, Arbeitskräfteverfügbarkeit, Gewerbesteuer und Nähe zu Partnern oder Kunden.

  • 05

    Lokale Partnerakquise

    Identifikation und Ansprache von Distributoren, Dienstleistern und Handelsvertretern, inklusive Erstprüfung und Vertragsgrundlage.

  • 06

    Go-to-Market

    Preis- und Vertriebsmodell, Zielkundenprofil, Ansprachestrategie und Erfolgsmessung für die ersten Monate im neuen Markt.

Ergebnis

Was am Ende vorliegt.

  • Eine eingetragene und tatsächlich arbeitsfähige Gesellschaft mit klarer Verantwortungsverteilung.
  • Ein Überblick über Ihre Genehmigungs- und Meldepflichten, bevor Geschäfte abgeschlossen werden.
  • Ein Go-to-Market-Plan mit definierten Zielsegmenten und Ansprachewegen.
Fragen

Häufige Fragen zum Markteintritt.

Für welche Länder sind Sie zuständig?
Der Schwerpunkt liegt auf Deutschland und den angrenzenden EU-Märkten. Für andere Mitgliedstaaten arbeiten wir mit lokalen Partnern und benennen die verantwortlichen Stellen offen.
Ersetzen Sie Steuerberater oder Anwälte?
Nein. Wir koordinieren und bereiten vor, die rechtliche und steuerliche Beratung erfolgt durch die zuständigen Berufsträger. Das entlastet Sie von der Abstimmung zwischen den Beteiligten.
Was bedeutet EUDR konkret für mein Geschäft?
Die EU-Entwaldungsverordnung betrifft je nach Ware Sorgfaltspflichten und Nachweise entlang der Lieferkette. Wir prüfen, ob Ihre Produkte betroffen sind und welche Pflichten daraus folgen.
Wie lange dauert der Aufbau in der Regel?
Die Gründung selbst ist meist in wenigen Wochen erledigt. Die Frist bis zur vollen Arbeitsfähigkeit – etwa durch Genehmigungen, Registrierungen und den ersten Auftrag – liegt typischerweise bei zwei bis vier Monaten.
Kontakt

Neuer Markt in Planung?

Skizzieren Sie Herkunftsmarkt, Zielmarkt und Geschäftsmodell – wir benennen die realistischen nächsten Schritte und die zu erwartenden Hürden.

+49 (89) 790373501office@maafin.de

Oskar-Messter-Straße 33, 85737 Ismaning